Die Kapitallebensversicherung ist eine klassische Form der Altersvorsorge kombiniert mit einer Risikoabsicherung. Wer bei der Kapitalbildung zur Altersvorsorge auf Sicherheit in der Anlage setzt und gleichzeitig das Todesfallrisiko absichern möchte, ist hier richtig. Altersvorsorge ist ein Thema, das jeden - also auch Sie - angehen sollte.
Die Spatzen pfeifen es von den Dächern - unser gegenwärtiges Rentensystem ist längerfristig nicht zu halten und außerdem noch uneffektiv. Wissen Sie, wie hoch im Alter 65 oder 67 Ihre Rente sein wird? Wird sie ausreichend hoch sein? Mitnichten. Deshalb ist eine private Vorsorge für das Alter sehr sinnvoll und macht weitestgehend unabhängig. Weiterhin möchten Sie Ihre Angehörigen für den Fall Ihres Todes finanziell absichern. Hinweis: Es ist überlegenswert, getrennte Verträge zu gestalten, nämlich für die Todesfallabsicherung eine Risikolebensversicherung und für die Kapitalbildung eine Rentenversicherung, eine Fondspolice oder eine Fondsdirektanlage zu wählen. Die Kapitallebensversicherung kann mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (Beitragsbefreiung oder Beitragsbefreiung mit Rente) ergänzt werden.
Sie möchten als Arbeitnehmer Ihre gesetzliche Altersrente aufbessern, Sie möchten gleichzeitig Ihre Familie für den Todesfall absichern und sind geldanlagemäßig eher ein konservativer Typ. Sie setzen auf garantierte Werte. Dann kann eine klassische Kapitalversicherung das Richtige für Sie sein. Sie erhalten im Alter wahlweise eine garantierte Summe, für die Familie ist im Falle Ihres vorzeitigen Ablebens vorgesorgt. Eine Beitragsbefreiung oder eine Rente bei Berufsunfähigkeit sollte eingeschlossen sein.
Vorteilhafterweise lässt sich diese Versicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombinieren, wobei im Fall der Berufsunfähigkeit entweder die Beiträge zur Hauptversicherung vollständig entfallen oder je nach Vertrag zusätzlich eine vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird. Die vollständige Ablaufleistung der Kapitallebensversicherung (also das Sparziel) wird in jedem Fall dann auch bei Berufsunfähigkeit mit Vertragsende ausgezahlt, wenn die versicherte Person diesen Zeitpunkt erlebt.