| Fondspolicen |
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Die wichtigsten Unterschiede zwischen den privaten Altersvorsorgeformen finden Sie hier dargestellt. Einige weit verbreitete Irrtümer zur gesetzlichen Rentenversicherung finden sie hier. Die Fondspolice ist eine moderne Form der Altersvorsorge und kann mit einer Risikoabsicherung kombiniert sein. Jeder, der bei der Kapitalbildung zur Altersvorsorge auf Wertzuwächse von Investmentfonds setzt, ist hier richtig. Altersvorsorge ist ein Thema, das jeden - also auch Sie - angehen sollte. Die Spatzen pfeifen es von den Dächern - unser gegenwärtiges Rentensystem ist längerfristig nicht zu halten und außerdem noch uneffektiv. Wissen Sie, wie hoch im Alter 65 oder 67 Ihre Rente sein wird? Wird sie ausreichend sein? Mitnichten. Deshalb ist eine private Vorsorge für das Alter sehr sinnvoll und macht weitestgehend unabhängig. Ein junger Mann, Berufsanfänger, sagte: "Ich will doch nicht bis 65 arbeiten. Dann bin ich kaputt und ausgepowert. Mein Ziel ist es, mit ca. 50 Jahren aus dem Berufsleben auszusteigen und mein Leben noch ausgiebig zu genießen, z.B. meinen Hobbys nachgehen, reisen oder einfach tun, was Spaß macht." Er ist schlau und spart bereits jetzt in einer Fondspolice auf dieses Ziel. Der junge Mann hat erkannt, dass sich jedes Jahr, das er früher beginnt anzusparen, doppelt und dreifach auszahlt. Wer spät beginnt anzusparen, wird nur einen Bruchteil des erforderlichen Kapitals erreichen können, das er benötigt, um sein Ziel zu erreichen - weitestgehende finanzielle Unabhängigkeit. Prinzipiell unterteilt man Fondspolicen in "Fondsgebundene Lebensversicherungen" und "Fondsgebundene Rentenversicherungen". Vorteilhafterweise lassen sich beide Versicherungen mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombinieren, wobei im Fall der Berufsunfähigkeit entweder die Beiträge zur Versicherung vollständig entfallen oder je nach Vertrag zusätzlich eine vereinbarte Berufsunfähigkeitsente gezahlt wird. Die Ablaufleistung der Fondspolice (also das Sparziel) ist zu Vertragsende fällig. Neuere Policen gehen bis Alter 75, die Beitragszahldauer aber nur bis z.B. Alter 65. Ab Alter 65 können steueroptimiert Leistungen aus der Fondspolice abgerufen werden oder als lebenslange Leibrente gezahlt werden. Die Rente hängt vom angesparten Kapital und dem Rentenfaktor ab. Achtung: Gute Policen garantieren schon heute den Rentenfaktor bis zum Ende der Anparzeit. Viele Policen behalten sich dagegen eine Anpassung des Rentenfaktors auf die dann gültigen Sterbetafeln vor, d.h. mit größter Wahrscheinlichkeit ganz legal geringere Rentenzahlungen als heute angegeben. Die Ablaufleistung kann in der Regel bei Fondspolicen nicht garantiert werden. Sie hängt wesentlich von der Entwicklung des Kapitalmarktes ab, weil die Sparbeiträge in Investmentfonds investiert werden. Längerfristig jedoch ist eine Anlage in Investmentfonds (z.B. Aktienfonds) eine der ertragreichsten Anlageformen. Hinweis: Es gibt jedoch für sicherheitsorientierte Kunden die Möglichkeit, die Beiträge in Garantiefonds anzulegen. Diese bieten in der Regel zu einem festen Termin eine Höchststandsgarantie (der jemals erreichte höchste Kurswert zu einem Stichtag im Monat wird dann garantiert), eine Beitragsgarantie (alle in den Fonds eingezahlten Beiträge werden zum Ablauf garantiert) und Wertsicherungen innerhalb der Laufzeit. Ein Wechseln zwischen verschiedene Fonds innerhalb der Police ist kostenfrei möglich. Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung wird eine vereinbarte Todesfallsumme bei Tod der versicherten Person innerhalb der Vertragslaufzeit fällig (Todesfallabsicherung), bei der fondsgebundenen Rentenversicherung dagegen werden üblicherweise im Todesfall die bis dahin eingezahlten Beiträge fällig. Einige Versicherer bieten für den Todesfall der versicherten Person die eingezahlten Beiträge oder das bis dahin angesammelte Fondsvermögen als Todesfalleistung.
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