Pflegezusatzversicherung Drucken

Alle, die sich gegen das finanzielle Risiko des Pflegefalls absichern möchten. Das betrifft entgegen der landläufigen Meinung keineswegs nur ältere Menschen!

… ich weis nicht, wie ich das alles bezahlen soll… das Geld reicht hinten und vorn nicht. Das sind oft genug die Worte Betroffener. Hätte ich gewusst, was alles auf uns zukommt, wäre eine Pflegezusatzversicherung auf jeden Fall abgeschlossen worden. Aber nun – zu spät. Und die Worte derer, die (Gott sei dank) noch nicht betroffen sind: Pflegebedürftig? Ich doch nicht! Erst wenn die eigenen Eltern oder Freunde zum Pflegefall werden, wird vielen klar: Gut gepflegt alt zu werden, ist verdammt teuer. Die Leistungen der staatlichen Pflegepflichtversicherung reichen selten aus, um die monatlichen Zahlungen für einen Pflegedienst zu Hause oder einen Pflegeplatz zu sichern. Wer im Fall der Pflege nicht auf sein eigenes Vermögen und das der Angehörigen zurückgreifen will, sollte eine private Pflegezusatzversicherung abschließen.



Wird ein Familienmitglied zum Pflegefall, so springt die Pflegepflichtversicherung ein. Der Haken an der Sache ist, dass die Leistungen der Pflegeversicherung oft nicht ausreichen, um die entstehenden Kosten zu decken. Das ist leider die reale Welt!

Die Deckungslücke zwischen gesetzlicher Pflegeversicherung und den tatsächlichen Kosten kann schnell bei 2.000 Euro pro Monat liegen. Wo das Geld hernehmen? Wer sich vor Zugriffen des Sozialamts schützen möchte, sollte für seine Angehörigen eine Pflegezusatzversicherung abschließen oder diese zum Abschluss einer solchen auffordern. Im umgekehrten Fall ist es so, dass der eine Versicherung abschließen sollte, der seine Angehörigen nicht finanziell gefährden oder das eigene Vermögen vor dem Zugriff des Sozialamts schützen möchte. Hierbei muss man natürlich bedenken, dass dieses Risiko oft vierfach besteht, da Ehepaare gemeinsam 4 Elternteile haben.

Es gibt drei Arten der Pflegezusatzversicherung. Die wichtigsten Unterschiede finden Sie hier. Die Pflegekosten-Versicherung zahlt grundsätzlich die tatsächlich entstandenen/nachgewiesenen Restkosten bis zu einem bestimmten Prozentsatz und/oder einen Höchstbetrag. Bei professioneller häuslicher Pflege (vor allem in Pflegestufe I und II) zahlt sie oft nur geringe Leistungen, bei häuslicher Pflege durch Privatpersonen meist nur etwa 50% der Leistungen (im Vergleich zu den Leistungen bei vollstationärer Pflege



Die Pflegetagegeld- bzw. Pflegerentenversicherung zahlt einen festen Tagessatz bzw. eine monatliche Rente unabhängig von den tatsächlichen Kosten, wenn der Versicherte gepflegt werden muss. Diese Police ist im Allgemeinen die bessere Wahl, da das Geld flexibel eingesetzt werden kann und keine Kostennachweise erforderlich sind.

 
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