Wenn Unfall oder Krankheit zum Desaster führen ...
Jeder, der eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, versichert das Allerwichtigste, was er zur Sicherstellung seines Lebensunterhaltes besitzt: seine Arbeitskraft. Wenn diese aufgrund von Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall nicht mehr voll eingesetzt werden kann, muss mit dem Wegfall der Einkünfte gerechnet werden.
Bereits schon für Schüler, Azubis, Studenten und Berufsanfänger ist sie sehr empfehlenswert sowie natürlich für alle, die im Berufsleben stehen und Ihr Einkommen daraus beziehen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann sogar auch für Hausfrauen interessant sein. Sehr wichtig auch für Selbständige.
Jeder möchte in seinem Leben seine Ziele und Träume verwirklichen. Das hat meist in irgend einer Form etwas mit Geld zu tun. Doch wenn das Geld ausbleibt, weil Sie Ihren Beruf aufgrund gesundheitlicher Probleme (durch Krankheit oder Unfall) längere Zeit oder gar für immer nicht mehr ausüben können, haben sich für Sie Ihre Lebensträume erledigt. Sozialhilfestatus ist nicht selten die Folge. Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört heute zur Pflichtausstattung und sichert ein von vielen verkanntes existenzielles Risiko – nämlich die eigene Arbeitskraft, mit der Sie Ihre „Brötchen“ verdienen - ab. Das meint übrigens auch der Bund der Versicherten, dem man nun nicht gerade Versicherungsfreundlichkeit nachsagt.
Sie arbeiten als Angestellter. Allmählich merken sie aber, dass zunehmende Rückenprobleme (Computerarbeitsplatz) Ihre Arbeitsfähigkeit immer stärker beeinträchtigen. Schließlich müssen Sie daraufhin aus gesundheitlichen Gründen Ihren Job aufgeben, weil Sie die Rückenschmerzen nicht länger durchstehen. Eine Heilung ist langfristig nicht in Sicht. Ihnen wird daraufhin eine Berufsunfähigkeit von mehr als 50% bescheinigt. Der Versicherer muss die vereinbarte Rente zahlen. Monat für Monat. Für einen beispielweise 30 jährigen Versicherten, der berufsunfähig wird, beträgt die Versicherungsleistung ca. 444.000 €, wenn er oder sie einen Vertrag mit 1000€ Monatsrente bis zum Renteneintritt mit 67 abgeschlossen hat.
Wenn Sie keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, droht Ihnen jetzt der soziale Abstieg. Als Berufsanfänger erhalten Sie in den ersten 5 Jahren sowieso keinen Euro aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Hierbei wird nur geprüft, ob Sie überhaupt noch irgendeine Tätigkeit mindestens für 3 Stunden täglich ausüben können, gleichgültig, ob ein Arbeitsmarkt dafür da ist oder nicht. Und die Rentenhöhe ist gerade in jungen Jahren, sofern Sie überhaupt einen Anspruch haben, absolut undiskutabel. Die Rentenhöhe hängt - wie bei der Altersrente - wesentlich von den rentenrechtlichen Zeiten und dem bisherigen Einkommen ab, die bis zum Eintritt der Erwerbsunfähigkeit angesammelt wurden. Der Gang zum Sozialamt ist oft angesagt. Vielleicht muss sogar noch ein Kredit abgezahlt werden. Die Katastrophe für Sie ist da! Berufsunfähigkeit ist gesetzlich schon lange nicht mehr versichert.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit (BU) hervorgerufen durch gesundheitlichen Folgen, gleichgültig ob durch Unfall, Krankheit oder Kräfteverfall, ab. Es wird bei Vertragsabschluß eine Rente vereinbart, die im Leistungsfall innerhalb der versicherten Zeit durch den Versicherer (üblicherweise monatlich) bis zu einem ebenfalls vereinbarten Alter zu zahlen ist. Es gibt je nach Versicherer auch noch bestimmte Zusatzleistungen, wie z.B. eine Einmalzahlung im Falle einer bestimmten schweren Erkrankung oder eine Wiedereingliederungshilfe für den Fall, dass eine Berufsunfähigkeit nach einer bestimmten Zeit nicht mehr vorliegt.