| Rechtsschutzversicherung |
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Genaue und verbindliche Leistungsmerkmale finden Sie in den AVB.
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| Rechtsschutzversicherung |
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Alle Privatpersonen. Sie ist auch im gewerblichen Bereich dringend angeraten.
Sicher kennen Sie den Spruch: "Recht zu haben ist das Eine, Recht zu bekommen ist das andere und zudem noch teuer."
Ein Angestellter ist seit über 20 Jahren bei einer Firma in Lohn und Brot. Aus Rationalisierungsgründen wurde das Arbeitsverhältnis seitens der Firma aufgekündigt. Das lässt sich der Angestellte nicht gefallen und klagt gegen die Firma. In erster Instanz hat der Angestellte gewonnen, doch der Arbeitgeber ist in die Berufung gegangen. Dort wurde ein Vergleich geschlossen.
Welche Kosten hätte der Angestellte tragen müssen, wenn er nicht rechtsschutzversichert gewesen wäre? Kosten: Anwaltskosten 1. Instanz und 2. Instanz des eigenen wie des gegnerischen, Gerichtskosten. Besonderheit in Arbeitsgerichtsprozessen: Es trägt jede Partei in der 1. Instanz die Kosten selbst, auch wenn Sie gewinnen.
Die Rechtsschutzversicherung kann bei Rechtsstreitigkeiten Ihr finanzieller Retter in der Not sein. So können aus der Rechtsschutzversicherung Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachterkosten usw. erstattet werden. Aber auch Kautionen stellt die Rechtsschutzversicherung als Darlehen zur Verfügung. Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung ist möglich. Dies vermindert die Prämie. Einige Versicherer bieten auch ein Selbstbeteiligungssystem an, wobei sich die vereinbarte Selbstbeteiligung vermindert, wenn der Vertrag eine Zeit schadensfrei geblieben ist.
Wichtig für Selbständige und Unternehmer: Ein Versicherer bietet als Nebenleistung den Einzug von Forderungen zu sehr moderaten Bedingungen an. Das kann für manches Unternehmen lebensrettend sein. Für bestimmte Branchen kann sogar Vertragsrechtsschutz versichert werden. Es gibt zahlreiche Bereiche des Rechtsschutzes, die einzeln aber auch in Kombinationen versichert werden können. Die wichtigsten auf einen Blick: Das sind der Verkehrs-, Privat-, Berufs-, Miet- bzw. Grundeigentums-, Firmen-, Steuer-, Vereins- und Strafrechtsbereich. Genaue und verbindliche Leistungsmerkmale finden Sie in den AVB.
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