| Privathaftpflichtversicherung |
|
Jeder. Für alle Privatpersonen ist sie ein Muss. Für junge Leute erst recht. Es gibt Policen für Familien und Singles. Die Privathaftpflichtversicherung ist neben der Berufsunfähigkeitsversicherung die wichtigste Versicherung.
Keiner ist gegen die Missgeschicke im täglichen Leben gefeit. Und wenn Sie dabei einem anderen Schaden zufügen, haften Sie dafür. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um entstandene Personen-, Sach- oder Vermögensschäden handelt. Die Forderungen der Geschädigten gegen Sie können solche Summen erreichen, die Sie selbst gar nicht mehr aufbringen können. Mögliche Folge: lebenslang Schuldner sein und damit alle Lebensträume geplatzt.
Sie möchten zu einem Bekannten, der sich auf der anderen Straßenseite befindet. Beim Überqueren der Fahrbahn als Fußgänger übersehen Sie einen Motorradfahrer. Er versucht Ihnen auszuweichen und stürzt dabei. Die Folge: Der Motorradfahrer zieht sich einen bleibenden Körperschaden zu. Pech für Sie, wenn Sie keinen ausreichenden Versicherungsschutz haben, denn die finanziellen Forderungen gegen Sie werden immens sein - Behandlungskosten, Krankenhauskosten, Rehabilitationskosten, lebenslange Rente wegen des Körperschadens, Verdienstausfall, Sachschäden u.v.a.m.
Die private Haftpflichtversicherung leistet für relativ wenig Beitrag viel. Der Versicherungsschutz beginnt mit einem kostenlosen Rechtsschutz, indem der Versicherer prüft, ob ein gestellter gesetzlicher Schadensersatzanspruch gegen Sie überhaupt gerechtfertigt ist oder nicht. Der Versicherer schützt Sie so gegen unberechtigte Ansprüche. Im Falle eines berechtigten Anspruches leistet der Versicherer für Sie maximal bis zur Versicherungssumme. Diese sollte also ausreichend hoch - nicht unter 10 Mio. € - bemessen sein für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Doch Achtung: Viele der angebotenen Policen haben nur eine geringe Versicherungssumme für Vermögensschäden (oft nur 50 - 100 Tausend €). Dies kann eine tückische Falle sein. Stellen Sie sich mal die Frage, was passiert, wenn der oben erwähnte Motorradfahrer gar nicht mal so schwer verletzt wäre, sondern nur auf Grund des Unfalls einen dicken Auftrag in Höhe von 1 Mio. € als Unternehmer nicht bekam (z.B. Gebotsfrist abgelaufen). Hier könnten Sie ein Riesenproblem kriegen. Das ist nämlich ein klassischer Vermögensschaden. Also, auch Vermögensschäden sollten ausreichend hoch abgesichert sein.
Und noch ein weiterer wichtiger Punkt: Stichwort Forderungsausfall. Was ist das? Da es immer mehr Arbeitslosengeld 2-Empfänger gibt, kann ein Schaden, den Ihnen jemand zufügt, für Sie zum Problem werden, wenn der Schadensverursacher nicht zahlen kann und keine Privathaftpflicht hat. Wer ersetzt Ihnen dann den Schaden? Keiner! Hier hilft der Zusatzbaustein Forderungsausfall. Der Haftpflichtversicherer leistet dann, wenn Ihre Forderung nicht eingetrieben werden kann, also ausfällt (Forderungsausfall). Genaue und verbindliche Leistungsmerkmale finden Sie in den jeweilige Versicherungsbedingungen.
|
