Jeder, der ein zulassungspflichtiges KFZ im öffentlichen Straßenverkehr führen möchte. Dort ist eine Haftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben.
Zusätzlich sollten Sie eine Fahrzeugversicherung (Kasko) abschließen, wenn Sie den Kauf Ihres KFZ finanziert haben (Ratenkredit, Leasing) oder ein neues oder neuwertiges Fahrzeug erworben haben oder besitzen.
Jedem kann es passieren, dass er als Fahrzeugführer einen Unfall herbeiführt. Die Forderungen der Geschädigten können je nach Schwere des Unfalls beträchtlich sein. Damit die Geschädigten sicher sein können, eine finanzielle Abgeltung für den erlittenen Schaden zu erhalten, gibt es die Kraftfahrhaftpflicht-Versicherung. Sie ist deswegen gesetzlich vorgeschrieben. Anders die Kasko-Versicherung. Sie ist freiwillig und schützt Sie vor dem finanziellen Risiko des Verlustes oder hoher Reparaturkosten am eigenen Fahrzeug.
Ein Autofahrer verursacht durch einen Augenblick der Unaufmerksamkeit einen Auffahrunfall. Die Kraftfahrhaftpflicht-Versicherung des Verursachers reguliert die Ansprüche des Geschädigten. Abgesehen von einer Höherstufung im Schadenfreiheitsrabatt wird der Verursacher wenig von der Regulierung merken, sofern keine Gerichtsverhandlung folgt. Anders jedoch bei den Reparaturkosten am eigenen Fahrzeug. Diese trägt der Verursacher in voller Höhe, wenn er keine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen hat. Eine Teilkasko-Versicherung hilft hier nicht.
Die Kraftfahrhaftpflicht-Versicherung schützt Sie als Fahrzeugführer vor finanziellen Ansprüchen anderer, wenn Sie einen Verkehrsunfall verursacht haben. Sie leistet zugleich den finanziellen Schadensausgleich bei berechtigten Ansprüchen des Unfallgegners.
Die Fahrzeugversicherung kommt ausschließlich für Schäden am eigenen Fahrzeug auf. Hier ist die Teil- und Vollkasko zu unterscheiden. Die Teilkasko ersetzt die Reparaturkosten bei Wildunfällen mit Haarwild, bei Glasbruch, bei Elementarschäden (Sturm) und den Zeitwert bei Diebstahl des eigenen Fahrzeugs. Die Vollkasko leistet genauso wie die Teilkasko jedoch zusätzlich bei selbst verursachten Unfällen die Reparaturkosten des eigenen Fahrzeugs sowie die Reparaturkosten bei böswilliger Beschädigung durch Dritte.
Achtung: In der Kaskoversicherung sind z.B. üblicherweise nur Wildschäden durch Haarwild nach dem Deutschen Jagdgesetz versichert. Wer z.B. in Schweden mit einem Elch oder in hier in Deutschland mit einer Kuh, die aus der Weide ausgebüchst ist, kollidiert, geht leer aus. Deshalb bieten einige Versicherer eine sinnvoll erweiterte Kaskodeckung an, die nicht nur sämtliche Unfälle mit Tieren reguliert, sondern auch z.B. bei grober Fahrlässigkeit leistet.
Eine zusätzlich vereinbarte Fahrerunfallversicherung (nicht mit einer Insassenunfallversicherung zu verwechseln) hilft, wenn dem Fahrer Ihres Autos durch einen unbekannten anderen (z.B. bei Fahrerflucht) ein gesundheitlicher Schaden zugefügt wird. Der Fahrer geht sonst nämlich leer aus, da der Verursacher nicht bekannt ist. Die Fahrerunfallversicherung stellt Sie so, als wenn der Versicherer "Schuld" hätte. Es kann also Schmerzensgeld, Verdienstausfall usw. geleistet werden.
Bitte denken Sie auch an Folgendes: Nicht der absolut billigste Versicherer muss Ihr Versicherer sein. Die Bedingungen bei Billigversicherer lassen oft zu wünschen übrig. Das merken Sie jedoch häufig erst im Schadensfall - so beispielsweise durch eine höhere Rückstufung als üblich, keine Neupreisentschädigung bei Kaskoreparaturen, wenn neue Teile eingebaut werden (bei Fahrzeugen, die z.B. 5 Jahre alt sind und älter), bei der Festlegung des Restwertes bei wirtschaftlichem Totalschaden, bei grober Fahrlässigkeit (z.B. bei Übermüdung), bei Wildunfällen u.v.a.m